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In Kürze finden Sie hier aktuelle Jobangebote oder wissenswertes rund um MM-Vermittlung aus Neusalza-Spremberg.

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AGB

MM-Vermittlung in Neusalza-Spremberg

Geschäftsbedingungen für Auftraggeber im Bereich private Arbeitsvermittlung.

I. Dienstleistungsgegenstand

Die Tätigkeit der MM-Vermittlung - Private Arbeitsvermittlung - bezieht sich insbesondere auf folgende Dienstleistungen:
1. Arbeitskräftevermittlung von:

  • Hilfskräften und Fachhelfern / Teilfacharbeitern
  • Facharbeitern und Fachkräften
  • Azubis
  • Leitende Angestellte
  • Führungskräfte

Zur Vermittlung gehören dabei auch jene Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Arbeitsplatz- und Stellenanalyse, die Kontaktherstellung zwischen Arbeitssuchenden und Auftraggeber sowie die bestmögliche Feststellung der charakterlichen und fachlichen Eignung.

Übernahme des Stellenausschreibungsvorganges bzw. Zuarbeit zu Selbigem. Dazu zählen z.B. die Organisation und Schaltung von Anzeigen, die Bewerbervorauswahl und die Durchführung von Eignungstests etc. Prüfung, Information und Beantragung von Eingliederungshilfen in Hinblick auf bevorstehende Einstellungen. Werden von Seiten des Auftraggebers weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Stellenvermittlung stehen, gewünscht, werden diese mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart.

II. GrundsÄtzliches

MM-Vermittlung verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Die Überprüfung der durch die Arbeitssuchenden gemachten Angaben obliegt abschließend allein dem Auftraggeber. Für unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte gegenüber MM-Vermittlung haftet MM-Vermittlung nicht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für seinen Auftrag erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen MM-Vermittlung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Unterlagen und Angaben, die zur Mitwirkung von MM-Vermittlung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie beispielsweise Anforderungsprofile oder Stellenbeschreibungen sowie die sonstigen Rahmen - bedingungen des Arbeitsverhältnisses.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle der eigenständigen Besetzung der offenen Arbeitsstelle,MM-Vermittlung unverzüglich zu informieren und den Vermittlungsauftrag zu stornieren. Bewerbungsunterlagen, die der Auftraggeber von MM-Vermittlung erhält, bleiben Eigentum von MM-Vermittlung, sind streng vertraulich zu behandeln und müssen bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an Firma Mario Müller zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien ist unzulässig. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht.

Im Falle von Vermittlungen übernimmt MM-Vermittlung keine Gewährleistung für die Güte der durch die vermittelte Arbeitskraft erbrachten Arbeitsleistung. Eine Haftung durch MM-Vermittlung für mangelhafte Arbeitsleistung der Arbeitskraft, eventuellen Arbeitsausfall, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. MM-Vermittlung übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften oder das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere für die Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, weder im Verhältnis zu Arbeitskräften, noch im Verhältnis zum Auftraggeber.

III. Honorarvereinbarungen

Die Vermittlung von Arbeitssuchenden der Positionen 1. a, b und c erfolgt kostenlos. Die Vermittlung von leitenden Angestellten und Führungskräften nach I. 1d bzw. 1e begründe einen Honoraranspruch in zu vereinbarender Höhe. Unter leitenden Angestellten / Führungskräften sind dabei Personen mit einem Gesamtbruttoeinkommen (inkl. aller Neben- und Sonderzahlungen) ab 30.000 € zu verstehen.

Für die Übernahme des Stellenausschreibungs-
verfahrens bzw. Zuarbeit zu Selbigen werden vom Auftraggeber die nachgewiesenen Sachauslagen
(z.B. Anzeigekosten, Mietkosten, Porto- und Versandkosten etc.) sowie eine Kostenpauschale berechnet. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus dem jeweils gültigem Firma Mario Müller Angebot. Das Angebot wird durch Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages gültig.

Für die Prüfung, Information und Beantragung von Eingliederungshilfen erheben wir eine Kosten-
pauschale. Diese beträgt in jedem Fall € 150,00 ( in Worten: Einhundertfünfzig ) und ist bei Inanspruch-
nahme der Dienstleistung fällig. Im Erfolgsfall, d.h. bei Komplett- oder Teilbewilligung der beantragten Ein-
gliederungshilfe ist mit Überweisung des Betrages oder ersten Teilbetrages nochmals eine Erfolgsprämie von 150,00 € ( in Worten: Einhundertfünfzig ) fällig.

Sonstige Dienstleistungen werden dem Auftraggeber basierend auf dem jeweils gültigen MM-Vermittlung Angebot gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Zahlungsbedingungen

Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

V. Bestimmungen zum Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der von MM-Vermittlung Bautzen zur Verfügung gestellten Daten einver-
standen. Die MM-Vermittlung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Arbeitsvermittlung bzw. zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung genutzt.Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungs-
auftrages mit diesen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

VI. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt MM-Vermittlung insbesondere zum Ersatz ihres Sachaufwandes gegen Einzelnachweis.

VII. Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Firma Mario Müller wird durch das Erbringen einer in dem Vermittlungsauftrag dargestellten Dienstleistung erfüllt. MM-Vermittlung sichert die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung in der im Vermittlungs-
auftrag zugesagtem Umfang zu. Eine Garantie für den Erfolg der Dienstleistung von MM-Vermittlung ist ausgeschlossen.

Vereinbarungen, die von den vorliegenden Vermittlungsbedingungen und den Bestimmungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen BeStimmungen unberührt. Soweit in diesen Vermittlungsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches , über den Dienstvertrag und Arbeitsvermittlungs-
ordnung anzuwenden.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Unter-
zeichnung des Vermittlungsauftrages mit diesen Vermittlungsbedingungen einverstanden.
Die Vermittlungsbedingungen sind für beide Vertrags-
seiten bindend.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Löbau.

Mo. - Do.:
08:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr.:
08:30 Uhr - 15:00 Uhr

MM-Vermittlung
Friedrich-von-Salza-Str. 10
02742 Neusalza-Spremberg

Telefon:
035872 - 4 16 55
Telefax:
035872 - 4 16 59
E-Mail:
infomm-vermittlung.de
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